GMBH & Still: Eine Rechtsform mir vielen Vorteilen
Der Anleger beteiligt sich als stiller Gesellschafter, seine Identität wird nach außen, auch Banken gegenüber, nicht offengelegt. Nur für Zwecke der Besteuerung werden die Beteiligungsverhältnisse dem Finanzamt mitgeteilt. Dem stillen Gesellschafter stehen anteilig Gewinne und stille Reserven zu. Die Haftung erstreckt sich nur auf die Kapitaleinlage, ist diese erbracht, haftet der Anleger nicht.